Informationen für Angehörige von pathologischen Spielern:

Glücksspielsucht betrifft niemals nur den süchtigen
Spieler allein, sondern auch seine Angehörigen!

 

Merkmale einer Glücksspielsucht können sein, dass Ihr Partner/Freund/Bekannter...

 

...häufig keine Zeit und wenig Geld hat
...sich von Ihnen oder Freunden Geld leiht
...den Eindruck macht, als würde er etwas
   verheimlichen
...ohne erkennbaren Grund seine Familie/ Freunde     
   vernachlässigt
...unzuverlässig geworden ist

 

Wenn Sie merken, dass Ihr Partner, Familienmitglied oder Freund sein Glücksspielverhalten nicht mehr unter Kontrolle hat, dann ist es an der Zeit zu handeln. Zögern Sie nicht, sprechen Sie uns an.

 

Wir informieren Sie über Hilfeeinrichtungen, an die Sie Sich anonym wenden können, um weitere Informationen zu erhalten. Auch über die Möglichkeit der Fremdsperre klären wir Sie auf.

 

Glücksspielsucht ist seit 2001 von Krankenkassen
und Rentenversicherungsträgern als behandlungsbedürftige Krankheit anerkannt. Glücksspielsüchtige können eine ambulante oder stationäre Behandlung in Anspruch nehmen.

 

 

Kontakt

Telefon: 030 - 255 99 130

spielerschutz@spielbank-berlin.de

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Spielbank Berlin GmbH & Co. KG, Marlene-Dietrich-Platz 1, D-10785 Berlin Zutritt ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen.