Die Fremdsperre

 

Die Möglichkeit der Fremdsperre ist ein wichtiges Element des aktiven Spielerschutzes.

 

Warum gibt es die Möglichkeit der Fremdsperre?
Probleme, die durch problematisches oder süchtiges Glücksspielen verursacht werden, betreffen niemals nur den Spieler selbst. Untersuchungen zeigen, dass im Durchschnitt 10-15 Personen ebenfalls unter den  Folgen des unkontrollierten Spielverhaltens leiden. Der Partner, die Kinder, die Eltern oder Freunde und Arbeitskollegen.
Der Spieler steckt in einem Teufelskreis. Meistens verleugnet er die katastrophalen Folgen seiner Glücksspielsucht - hat kein Problembewusstsein und blendet alles Negative durch weiteres Spielen aus. Die Fremdsperre bietet die Möglichkeit, den Spieler von der Teilnahme am staatlich konzessionierten Glücksspiel auszuschließen.

 

Muss ich in einer engen persönlichen Beziehung zu der Person stehen, die ich sperren lassen möchte?
Nein. Sie müssen aber begründete Hinweise haben, dass die Teilnahme am Glücksspiel für die zu sperrende Person zu einer Gefahr geworden ist. Spielsucht, Spielsuchtgefährdung, Überschuldung, das nicht Nachkommen finanzieller Verpflichtungen oder auch Spieleinsätze, die in keinem Verhältnis zu den finanziellen Möglichkeiten stehen.

 

Wie kann ich nachweisen, dass ein Antrag auf Fremdsperre begründet ist?
Mietzahlungen können nicht mehr geleistet werden. Es stehen nicht mehr genug finanzielle Mittel zur Verfügung, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Kredite werden nicht mehr fristgerecht zurückbezahlt. Das Einkommen ist so gering, dass keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, die eine Teilnahme am Glücksspiel erlauben. Diese Dinge lassen sich meistens mit Nachweisen belegen. Spielsuchtgefährdung oder Glücksspielsucht hingegen ist für die Person, die den Antrag auf Fremdsperre stellt schwieriger nachweisbar. Aber genau diesen Grund nehmen wir sehr ernst und prüfen auch hier mit professioneller Unterstützung. Unsere verantwortlichen Mitarbeiter für den Bereich Spielerschutz, Judith Schäfer, Andrea Sobotta und Mario Eckstein, stehen Ihnen in gerade auch diesem Fall für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. 

  

Erfährt die Person, die gesperrt werden soll, meinen Namen?
Ein Antrag auf Fremdsperre wird von uns streng vertraulich behandelt. Ihr Name wird von uns in keinem Fall weitergegeben. Jedoch besteht für den zu sperrenden Spieler eventuell die Möglichkeit, die Herausgabe der Daten über einen Gerichtsbeschluss zu erwirken.

 

Mache ich mich strafbar, wenn meine Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen?
Unter Umständen können bewusst falsch gemachte Angaben straf- oder zivilrechtlich verfolgt werden.

 

Erhalte ich einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung zur Sperre?
Nein, unsere Entscheidung wird nur der zu sperrenden Person mitgeteilt.

 

Wo erhalte ich einen Antrag auf Fremdsperre?
Antragsformulare erhalten Sie an der Rezeption in unserem Haupthaus am Potsdamer Platz oder in unseren Dependancen. Ebenfalls liegen Informationsbroschüren zur Fremdsperre aus.
Darin finden Sie eine Erklärung zur Fremdsperre und ein Antragsformular.

 

Muss ich den Antrag persönlich abgeben?
Um Ihren Antrag bearbeiten zu können ist es notwendig, Ihre Personalien festzustellen. Sie können den Antrag an der Rezeption in unserem Haupthaus am Potsdamer Platz oder in einer unserer Dependancen abgeben. Ebenfalls können Sie mit unseren verantwortlichen Mitarbeitern für den Bereich Spielerschutz Kontakt aufnehmen. Diese unterstützen Sie gern beim Ausfüllen des Antrags und stehen Ihnen für alle Ihre Fragen zur Verfügung.

 

Was passiert, wenn ich einen Antrag zur Fremdsperre abgegeben habe?
Ein eingehender Antrag auf Fremdsperre wird zunächst von uns auf seine Vollständigkeit überprüft. Die Person, die gesperrt werden soll, erhält von der Spielbank Berlin ein Anhörungsanschreiben. In diesem Schreiben werden die Gründe aufgeführt, die zu einer Spielersperre führen können. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen hat die zu sperrende Person die Möglichkeit, die angegebenen Gründe anhand von Nachweisen zu widerlegen. Sollte dies nicht geschehen, wird eine Spielersperre eingetragen. Dem Anhörungsanschreiben liegt immer auch ein Selbstsperrantrag bei. Während der Dauer eines Fremdsperrverfahrens verfügt die Spielbank Berlin eine vorläufige Spielersperre.

 

Kontakt

Telefon: 030 - 255 99 130

spielerschutz@spielbank-berlin.de

Druckversion | Sitemap
Spielbank Berlin GmbH & Co. KG, Marlene-Dietrich-Platz 1, D-10785 Berlin Zutritt ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen.