Vielleicht haben Sie das Gefühl, dass Sie zu häufig spielen.
Oder Sie haben aufgrund Ihres Spielverhaltens finanzielle oder familiäre Probleme. Sie haben Angst davor, dass das Glücksspiel zu viel Platz in Ihrem Leben einnimmt. Dann ist die Entscheidung für
eine Selbstsperre ein kluger erster Schritt, sich vor den negativen Folgen unkontrollierten Spielens zu schützen.
Wer kann sich für das Spiel in Spielbanken sperren lassen?
Jeder Spieler hat die Möglichkeit sich sperren zu lassen.
Warum kann man sich selbst sperren lassen?
Die Selbstsperre ist eine aktive Möglichkeit sich vor den negativen Folgen unkontrollierten Glücksspiels zu schützen. Das können zu hohe Spieleinsätze sein, die zu finanziellen Problemen führen. Oder
familiäre Probleme, die durch das Spielen entstehen. Auch das Gefühl immer mehr Zeit oder Geld für die Teilnahme am Glücksspiel aufzuwenden. Die Angst davor, das eigene Spielverhalten nicht mehr
kontrollieren zu können.
Was bedeutet eine Selbstsperre?
Gesperrte Spieler dürfen nicht mehr an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen, was auch Online-Angebote miteinschließt.
Wie lange dauert eine Spielersperre?
Eine Spielersperre ist unbefristet und kann frühestens nach Ablauf der Mindestdauer auf Antrag aufgehoben werden.
Wo erhalte ich einen Antrag auf Selbstsperre?
Antragsformulare erhalten Sie an der Rezeption in unserem Haupthaus am Potsdamer Platz oder in unseren Dependancen. Ebenfalls liegen an jedem unserer Standorte Informations-Broschüren zur
Selbstsperre aus. Darin finden Sie eine Erklärung zur Selbstsperre sowie ein Antragsformular.
Sie können den Antrag zur Selbstsperre auch auf dieser Seite ausdrucken.
Muss ich den Antrag an der Rezeption ausfüllen?
Nein. Ihren Entschluss, sich für eine Selbstsperre zu entscheiden, möchten wir in keiner Weise behindern. Um den Sperrvorgang so diskret wie möglich zu gestalten ist es nicht notwendig, den
Selbstsperrantrag bei uns im Haus auszufüllen.
Muss ich den Antrag persönlich abgeben?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass ein Antrag auf Selbstsperre die persönliche Anwesenheit des Spielers voraussetzt, da der Spieler seine Identität eindeutig nachweisen muss. Da uns bewusst ist, dass
gerade dies einige Menschen in eine sehr unangenehme Situation bringen kann, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns Ihren Antrag auch per Post zu schicken.
In diesem Fall ist es notwendig, eine Kopie Ihres Ausweisdokuments beizufügen. Dies soll verhindern, dass eine andere Person in Ihrem Namen einen Antrag auf Selbstsperre einreicht. Es kann sein, dass
wir bei Unklarheiten nachfragen werden.
Bekomme ich einen schriftlichen Bescheid über die Aktivierung meiner Sperre?
Ja. Sie erhalten ein Schreiben, indem wir Ihnen den Eintrag Ihrer Sperre bestätigen.
Sie haben die Möglichkeit, dieses Schreiben persönlich innerhalb der folgenden zwei Wochen nach dem Einreichen Ihres Antrages bei uns abzuholen. Dazu vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit uns unter der Nummer 030 - 255 99 130.
Erlischt die Sperre automatisch?
Nein. Um eine Sperre wieder aufzuheben, ist es notwendig, einen Antrag auf Aufhebung der Sperre zu stellen. Genauere Erläuterungen hierzu finden Sie unter dem Punkt "Aufhebung einer Sperre".
Welche meiner persönlichen Daten werden gespeichert?
Der § 23, Glücksspielstaatsvertrag sieht vor, dass folgende Daten gespeichert werden dürfen:
1.Familienname, Vornamen, Geburtsnamen
2.Aliasnamen
3.Geburtsdatum
4.Geburtsort
5.Anschrift
6.Lichtbilder
7.Grund der Sperre
8.Dauer der Sperre
9.und die meldende Stelle
Warum werden meine Daten gespeichert?
Damit wird sichergestellt, dass gesperrte Spieler nicht mehr an staatlich konzessionierten Glücksspielen teilnehmen können.